„Vor allem haltet fest an der Liebe zueinander.“
(1. Petrus 4, 8)
Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt.
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat.
Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.
In der Trauung wird die Ehe unter Gottes Wort und Segen gestellt.
In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes:
Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass eine Ehefrau oder ein Ehemann bzw. Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.
Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Evangelisches Gemeindebüro, Tel. 02254 – 1717